E-Bike Esslingen
E-Bike Esslingen Öffnungszeiten: Nano-Met GmbH Lindenstraße 35 Montag - Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr Teckstraße 60 73734 Esslingen Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr 73734 Esslingen Tel: 0152 / 579 538 79 Sonn- und Feiertag oder außerhalb Impressum / AGB info@ebike-esslingen.de der Geschäftszeiten nach Absprache Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen 1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande. 2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. 3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen. 4. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten. 5. Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet. 6. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. 7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter. 8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft. 9. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet. 10. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass eventuell generierte Fotos von ihm zu Werbezwecken und in der Presse von der Firma eBike Esslingen genutzt werden können. Ein monetärer Anspruch seitens des Mieters entsteht hierdurch nicht. Pflichten der Mieter 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen. 2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen. Reparaturen / Wartung Ab Mietbeginn sind Reparaturen an Verschleißteilen (z.B. Reifen, Kette, Kassette) vom Mieter zu tragen. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich. 2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten. 3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. 4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt. Unfall/Diebstahl 1. Der Mieter verpflichtet sich das gemietete E-Bike im geschlossenen Raum mit angebrachtem Schloss aufzubewahren. 2. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. 3. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen. 4. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert. 5. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung. 6. Die Versicherungsbedingungen für die TK beinhalten Diebstahl des Fahrrades, Verlust des Fahrrades durch Raub oder Einbruch und Teilediebstahl (auch Akku) Zur Klarstellung bei Diebstahl des Rades, und nicht wieder auffinden dieses, ist die bis dahin gezahlte Miete als Nutzungsmiete zu bewerten. Diese kann wie auch im Vertrag bisher festgelegt nicht auf ein anderes Fahrrad übertragen werden. Nach Klärung des Sachverhaltes, wird der Vertrag aufgelöst. Der Vertrag endet, es werden weiterhin keine Gebühren abgebucht. Wird der Vorgang (Diebstahl) von der Versicherung akzeptiert fallen die Selbstbeteiligungskosten an, wird der Vorgang nicht von der Versicherung akzeptiert, haftet der Mieter für das Fahrrad in der ausgeschriebenen Höhe, der sofort zur Zahlung fällig ist.

Mieten von Ebikes / E-Scooter