E-Bike Esslingen
Öffnungszeiten:
Nano-Met GmbH
Lindenstraße 35
Montag - Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Teckstraße 60
73734 Esslingen
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
73734 Esslingen
Tel: 0152 / 579 538 79
Sonn- und Feiertag oder außerhalb
Impressum / AGB
info@ebike-esslingen.de
der Geschäftszeiten nach Absprache
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis
oder Reisepass zustande.
2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-,
Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter
oder Aufsichtspersonen.
4. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
5. Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und
wird regelmäßig gewartet.
6. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem
Vermieter zu melden.
7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und
Vollständigkeit geprüft.
9. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes
nachberechnet.
Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.
10. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass eventuell generierte Fotos von
ihm zu Werbezwecken und in der Presse von der Firma
eBike Esslingen genutzt werden können. Ein monetärer Anspruch seitens des
Mieters entsteht hierdurch nicht.
Pflichten der Mieter
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der
technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im
verschlossenen Zustand abzustellen.
Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden
Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den
vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden.
Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen
Räumen abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe
des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
Reparaturen / Wartung
Ab Mietbeginn sind Reparaturen an Verschleißteilen (z.B. Reifen, Kette, Kassette)
vom Mieter zu tragen.
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre
Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter
noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter
verantwortlich.
2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am
Rahmen tragen die Mieter die Kosten.
3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die
Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der
Vermieter zu benachrichtigen.
Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.
Unfall/Diebstahl
1. Der Mieter verpflichtet sich das gemietete E-Bike im geschlossenen Raum mit
angebrachtem Schloss aufzubewahren.
2. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu
benachrichtigen,
wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl
abhandengekommen ist.
Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.
Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen sowie die
amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
3. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind
oder für die Kosten der ärztlichen
Behandlung selbst aufkommen.
4. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl
versichert.
5. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.
6. Die Versicherungsbedingungen für die TK beinhalten Diebstahl des Fahrrades,
Verlust des Fahrrades durch Raub oder Einbruch
und Teilediebstahl (auch Akku)
Zur Klarstellung bei Diebstahl des Rades, und nicht wieder auffinden dieses, ist die
bis dahin gezahlte Miete als Nutzungsmiete zu bewerten. Diese kann wie auch im
Vertrag bisher festgelegt nicht auf ein anderes Fahrrad übertragen werden. Nach
Klärung des Sachverhaltes, wird der Vertrag aufgelöst. Der Vertrag endet, es
werden weiterhin keine Gebühren abgebucht. Wird der Vorgang (Diebstahl) von der
Versicherung akzeptiert fallen die Selbstbeteiligungskosten an, wird der Vorgang
nicht von der Versicherung akzeptiert, haftet der Mieter für das Fahrrad in der
ausgeschriebenen Höhe, der sofort zur Zahlung fällig ist.
Mieten von Ebikes / E-Scooter